Grenzenloser Fahrspass für Jung & Alt | Ohne Tempolimit, Führerschein und Stau.
1.Mindestalter für Quad fahren 6 Jahre, für Go-Kart fahren 8 Jahre.2.Schutzhelm wird kostenlos als Leihhelm zur Verfügung gestellt.3.Sturmhaube Hygienischer Kopfschutz (fabrikneu) erhalten Sie an der Kasse zum Preis von 2 Euro pro Stück. Nach dem Erwerb ihr persönliches Eigentum.
4.Festes SchuhwerkNicht erlaubt während der Fahrt.Barfuß, High Heels, Badelatschen oder ähnliches Schuhwerk. 5.Angemessene Kleidung.Nicht erlaubt während der Fahrt. Schal, überlange Kleider, Röcke, Mäntel oder ähnliche Kleidung.
6.Allgemeine GeschäftsbedingungenMit Betreten der Go-Kart und Quad Bahn Bergen stimmen sie unseren (AGB) Geschäfts- und Nutzungs-bedingungen zu. Link zu den AGB
KART-BAHN ab 8 Jahre
QUAD-BAHN ab 6 Jahre
E-MOBILE ab 3 Jahre
DIE BAHNEN
Go-Kart und Quad Bahn BergenGo-Kart | Quad | E-Mobile | Boxenstop (Speisen und Getränke)Ab 10 Uhr geöffnet.
Allgemeine Nutzungsbedingungen für Kart und Quad nach unseren AGB und Sicherheitsvorschriften. (Auszug)
Die Go-Kart- und Quad-Bahn Bergen ist als Kleinunternehmen nicht verpflichtet, die Web-Barrierefreiheit gemäß dem European Accessibility Act (EAA) umzusetzen.
Aus technischen Gründenist das Bezahlen mit Karte nicht möglich.Nur Barzahlung!Wir bitten um ihr Verständnis.
Allgemeine Nutzungsbedingungenfür Kart und Quad nach unseren AGB und Sicherheitsvorschriften. (Auszug)1.Mindestalter für Quad fahren 6 Jahre, für Go-Kart fahren 8 Jahre.2.Schutzhelm wird kostenlos als Leihhelm zur Verfügung gestellt.3.Sturmhaube Hygienischer Kopfschutz (fabrikneu) erhalten Sie an der Kasse zum Preis von 2 Euro pro Stück. Nach dem Erwerb ihr persönliches Eigentum.4.Festes SchuhwerkNicht erlaubt während der Fahrt. Barfuß, High Heels, Badelatschen oder ähnliches Schuhwerk. 5.Angemessene Kleidung.Nicht erlaubt während der Fahrt. Schal, überlange Kleider, Röcke, Mäntel oder ähnliche Kleidung.6.Allgemeine GeschäftsbedingungenMit Betreten der Go-Kart und Quad Bahn Bergen stimmen sie unseren (AGB) Geschäfts- und Nutzungsbedingungen zu.Link zu den Allgemeinen Geschäfts Bedingungen
Die Go-Kart- und Quad-Bahn Bergen ist als Kleinunternehmen nicht verpflichtet, die Web-Barrierefreiheit gemäß dem European Accessibility Act (EAA) umzusetzen.